Kosten für einen Umzug innerhalb Deutschlands können in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Wohnungswechsel beruflich veranlasst wurde.
Mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland können Sie sich auch für neu angeschaffte Gegenstände die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen. Zudem endet darüber hinaus die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und es beginnt die beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte. Doch auch die im Ausland erzielten Einkünfte spielen ebenso eine Rolle in Ihrer Einkommenssteuererklärung wie der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen rund um das Thema Steuer und Umzug zur Verfügung. Wir empfehlen jedoch unbedingt ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Bevor Sie ins Ausland umziehen!
Steuerveranlagungen im Jahr des Wegzugs bzw. der Rückkehr
Inländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
Ausländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
Die Funktionsweise des Progressionsverhaltens
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