Lump Sum Entsendungspakete: Steuerliche Aspekte
Eine Umzugspauschale, die Sie vom Arbeitgeber erhalten, wird wie ein voll besteuerbares Einkommen behandelt. Einige Unternehmen können ihre Mitarbeiter bei aufkommenden Fragen durch eine Steuerabteilung unterstützen. Andere zahlen ein sogenanntes „Gross Up“ aus, eine Bruttosumme. Und wieder andere Unternehmen unterstützen bei Steuerfragen überhaupt nicht.
Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Pauschalsumme direkt an ein Move-Management-Unternehmen entrichtet. Ein derartiges „Direct Billing Agreement“, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Umzugsunternehmen, ist in sofern unkomplizierter, als dass Sie die Summe nicht als Einkommen versteuern müssen. Im Umkehrschluss heißt dies: Wenn ein Direct Billing Agreement von Ihrem Arbeitgeber nicht vorgesehen ist, müssen Sie die erhaltene Umzugspauschale versteuern. Natürlich können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen, allerdings erst im darauffolgenden Jahr.
Bitte beachten Sie: Henk International berät nicht bei Fragen zur Einkommensteuererklärung oder steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Informationen auf dieser Seite sind lediglich als generelle Informationen und Anhaltspunkte zu betrachten. Mit konkreten steuerrechtlichen Fragen bei Umzügen und insbesondere internationalen Entsendungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
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