Pauschalsumme für die Entsendung

Eine für alles
Ein internationaler Umzug beinhaltet weit mehr als das physische Umziehen eines Haushalts und der Familie. Individuelle Bedürfnisse und eine individuelle Betreuung spielen eine immer größere Rolle.
Internationale Unternehmen arbeiten daher immer häufiger mit einem sogenannten „Lump Sum Assignment“, einer Pauschalsumme für die Entsendung von Mitarbeitern. Arbeitgeber stellen dabei eine Pauschalsumme für den Umzug zur Verfügung, während der Arbeitnehmer sich selbstständig um die Umzugsabwicklung kümmert.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber für Ihre Entsendung eine Pausschalsumme, um die Kosten abzudecken? Lump Sum Entsendungspakete sind in einigen Ländern wie den USA schon länger üblich, in Europa werden sie immer populärer.
Vorteile eines solchen Assignments entstehen dabei sowohl für Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer. Denn einerseits wird der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen entlastet, während der Umziehende andererseits selbst entscheiden kann, welche Umzugsdienstleistungen er tatsächlich benötigt.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie selbst entscheiden, für welche Leistungen Sie Geld ausgeben wollen und für welche nicht.
Eine Umzugspauschale, die Sie vom Arbeitgeber erhalten, wird wie ein voll besteuerbares Einkommen behandelt. Einige Unternehmen können ihre Mitarbeiter bei aufkommenden Fragen durch eine Steuerabteilung unterstützen. Andere zahlen ein sogenanntes „Gross Up“ aus, eine Bruttosumme. Und wieder andere Unternehmen unterstützen bei Steuerfragen überhaupt nicht.
Pauschale Summe, individueller Service
Mit Henk International steht Ihnen ein erfahrener Partner zur Seite, bei dem Sie während des gesamten Umzugsprozesses in guten Händen sind. Wir organisieren Ihre Mitarbeiterentsendung so individuell, wie Sie es wünschen. Dabei können wir auf unsere weltweiten Kontakte und unser breites Know-how zurückgreifen und Ihnen den besten Service bieten.
Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Pauschalsumme direkt an ein Move-Management-Unternehmen entrichtet. Ein derartiges „Direct Billing Agreement“, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Umzugsunternehmen, ist insofern unkomplizierter, als dass Sie die Summe nicht als Einkommen versteuern müssen. Im Umkehrschluss heißt dies: Wenn ein Direct Billing Agreement von Ihrem Arbeitgeber nicht vorgesehen ist, müssen Sie die erhaltene Umzugspauschale versteuern. Natürlich können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen, allerdings erst im darauffolgenden Jahr.
Optimale Ausnutzung des Budgets durch individuelle Zusammenstellung der Leistungen
Kompetente Beratung für die Auswahl der Leistungen
Bereitstellung eines Moving Guides mit Tipps für den Do-it-yourself-Teil
Berechnungen von Alternativen (wie Lagerung, Luft- und Seefracht)