Erklärung zur Barrierefreiheit
für www.henk-international.de
Die Henk International GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter henk-international.de veröffentlichte Website.
Wer ist Henk International?
Henk International ist ein Familien-Umzugsunternehmen aus Düsseldorf. Die Firma gibt es seit 1959. Sie arbeitet heute weltweit, bleibt aber in Familienhand.
Was macht die Firma?
Henk International plant und organisiert Umzüge von Anfang bis Ende. Das gilt für Privatleute, für Firmen und für internationale Einsätze von Mitarbeitenden. Die Kundinnen und Kunden haben nur einen Ansprechpartner („One-Stop-Shop“).
Leistungen für Privatkunden und Privatkundinnen
- Umzüge innerhalb der Stadt, deutschlandweit oder europaweit.
- Überseeumzüge, z. B. in die USA, Australien oder China.
- Kurz- und Langzeit-Entsendungen inklusive Zollabwicklung und Lagerung.
Leistungen für Geschäftskunden und Geschäftskundinnen
- Geschäftlicher Umzug: Planung und Durchführung kompletter Firmenumzüge.
- Büroumzug: Arbeitsplatz- und IT-Umzüge, Dokumentenarchivierung, schnelle Wiederinbetriebnahme.
- Spezialisierte Umzüge: Fabrik-, Industrie- und Laborverlagerungen.
- Logistik im Hotel- und Gaststättengewerbe: Einrichtung neuer Hotels, punktgenaue Lieferung und Montage von Möbeln und Equipment.
- Vor-Ort-Dienste und Gebäudemanagement: Permanentes Vor-Ort-Team, das täglich mit anpackt; Buchung online möglich.
- Unser Service: Alles aus einer Hand – von Planung bis letzter Schraube.
- Zusatzleistungen: Lagerung, Kabelmanagement, Feinreinigung, Entsorgung u. v. m.
Kundenverständnis
Henk International arbeitet „mit kühlem Kopf und warmem Herzen“. Das Team handelt lösungsorientiert, auch wenn es kompliziert wird, und möchte jede Kundin und jeden Kunden positiv überraschen.
Warum ist das wichtig für die Barrierefreiheitsstärkung?
Die Firma legt Wert auf einfache Abläufe, klare Ansprechpersonen und sichere Prozesse. Ihr Ziel ist, allen Menschen – auch Menschen mit Behinderungen – den Umzug so leicht wie möglich zu machen.
Dieser Text nutzt wo möglich einfache Sprache, damit alle Leser und Leserinnen die Informationen schnell verstehen – im Sinne der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 des BFSG sowie der nach § 3 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung (BFSGV). Die technischen Anforderungen für Webseiten werden durch die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 (aktuelle Fassung) definiert.
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren zu beseitigen.
Durchgeführte technische Optimierungen
Wir haben unsere Webseite verbessert, damit sie für alle Menschen einfacher zu nutzen ist. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen. Dafür haben wir folgende technische Anpassungen vorgenommen:
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Sprung zum Inhalt: Am Anfang jeder Seite gibt es einen Link mit dem Titel „Zum Inhalt springen“. Damit können Sie direkt zum Hauptbereich der Seite gelangen und müssen nicht jedes Mal durch das Menü navigieren.
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Klare Struktur: Die Webseite ist mit klaren Überschriften und Abschnitten aufgebaut. Das hilft Ihnen, sich schnell zurechtzufinden und die Inhalte besser zu verstehen.
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Verständliche Formulare: Formularfelder sind deutlich beschriftet. So wissen Sie immer, welche Information gerade eingegeben werden soll.
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Anpassbare Darstellung: Die Webseite passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an, egal ob Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer nutzen.
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Zusätzliches Barrierefreiheits-Widget: Wir bieten ein spezielles Werkzeug („Widget“) an, das Ihnen weitere Hilfen zur Verfügung stellt. Sie können damit zum Beispiel die Schriftgröße oder die Kontraste anpassen. Um dieses Werkzeug zu nutzen, müssen Sie es in den Cookie-Einstellungen unter dem Punkt „WebAbility“ aktivieren.
Einsatz von WebAbility
Funktionsübersicht des integrierten Barrierefreiheits-Widgets
Das auf allen Seiten integrierte WebAbility-Widget erweitert die Zugänglichkeit der Website. Die wichtigsten Funktionen:
Kategorie | Einzelfunktionen |
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Profile für schnelle Voreinstellungen | Motorische Einschränkungen, Sehbehinderung, Farbenblindheit, Legasthenie, Sehbeeinträchtigung, Kognition & Lernen, Anfälle & Epilepsie, ADHD |
Inhaltsanpassungen | Schriftgröße (von -50 % bis +200 %), Titel & Links hervorheben, Dyslexie-Schrift, Buchstaben-Abstand, Zeilenhöhe, Schriftstärke |
Farbanpassungen | Dunkler / heller / hoher Kontrast, hohe / niedrige Sättigung, Monochrom, individuelle Text-, Titel- und Hintergrundfarben |
Bedienhilfen | Dunkelmodus, Screen-Reader (Text-to-Speech), Lesehilfe (Leselineal), Animationen stoppen, großer Cursor, Sprachnavigation |
Weitere Merkmale | > 40 Sprachen, Berichtsfunktion für Usability-Probleme, WCAG-2.2-AA-Konformitätsunterstützung |
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Allgemeine Einschränkungen
Eine umfassende Prüfung der Website mit sämtlichen assistiven Technologien, insbesondere eine detaillierte Prüfung mit Screenreadern durch betroffene Nutzergruppen, wurde noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist daher möglich, dass weitere, hier nicht explizit aufgeführte Barrieren bestehen. Wir sind dabei, diese umfassende Prüfung durchzuführen und werden die Ergebnisse sukzessive in die Verbesserung der Website einfließen lassen.
Bekannte Barrieren und Plan zum Abbau
Wir haben die folgenden bekannten Barrieren identifiziert und einen Plan zu deren Behebung aufgestellt. Dieser Plan wird kontinuierlich umgesetzt und die Erklärung bei Erreichen wichtiger Meilensteine aktualisiert.
Barriere / Mangel |
Betroffene Bereiche / Beschreibung |
Relevante Anforderung (WCAG 2.2) |
Geplante Maßnahme und Zeitplan |
Umfassende Prüfung |
Eine vollständige Prüfung mit assistiven Technologien (insb. Screenreader) wurde noch nicht abgeschlossen. Es können unentdeckte Barrieren bestehen. |
Alle Kriterien |
Abschluss einer umfassenden manuellen und Screenreader-basierten Prüfung bis 30.09.2025. |
Tastaturbedienbarkeit |
Die Sichtbarkeit des Tastaturfokus (Focus-Indikator) ist an einigen Stellen nicht ausreichend kontrastreich, was die Navigation ohne Maus erschwert. |
Erfolgskriterium 2.4.7 (Focus Visible) |
Überarbeitung der CSS-Stile zur Gewährleistung eines durchgängig sichtbaren Fokus-Indikators bis 31.08.2025. |
Nicht-Text-Inhalte |
Einige Bilder, insbesondere ältere Grafiken, könnten ohne aussagekräftige Alternativtexte (Alt-Texte) eingebunden sein. |
Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) |
Systematische Überprüfung aller informativen Bilder und Ergänzung fehlender Alt-Texte bis 30.11.2025. |
Dokumente (PDF) |
Ältere PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei (nicht getaggt, keine definierte Lesereihenfolge). |
PDF/UA-Standard |
Alle neuen PDFs werden barrierefrei erstellt. Bestehende, wesentliche Dokumente werden bis 31.12.2025 überarbeitet oder durch barrierefreie HTML-Alternativen ersetzt. |
Struktur und Semantik |
Eine Analyse der von automatisierten Werkzeugen gemeldeten Warnungen (z.B. zur korrekten Überschriftenhierarchie) steht noch aus. |
Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships), 2.4.6 (Headings and Labels) |
Analyse und Behebung der von Prüfwerkzeugen gemeldeten strukturellen Mängel bis 30.11.2025. |
Inhalte von Drittanbietern |
Eingebettete Inhalte wie z.B. Karten oder Social-Media-Feeds unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle und sind möglicherweise nicht barrierefrei. |
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Wir bemühen uns, barrierefreie Alternativen zu nutzen und treten mit den Anbietern in Kontakt, um auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hinzuweisen. |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung des Barrierefreiheitsstatus basiert auf einer Selbstbewertung, die mittels automatisierter Prüfwerkzeuge (EqualWeb Accessibility Checker) sowie manuellen Überprüfung der grundlegenden Funktionalitäten durchgeführt wurde.
Die letzte Überprüfung dieser Erklärung erfolgt nach Abschluss wesentlicher Korrekturmaßnahmen, spätestens jedoch zum 27. Juni 2026.
Feedback und Kontaktangaben (Barriere melden)
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf henk-international.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Henk International GmbH
Team für Barrierefreiheit
Nürnberger Straße 24
40599 Düsseldorf
Telefon: +49 211 99 80 70
E-Mail: info@henk-international.de
Zudem haben Sie die Möglichkeit innerhalb des WebAbility-Widgets über den Link "Problem melden" (unten links, neben dem Logo) Hürden zu melden, die Ihnen während der Bedienung der Website aufgefallen sind.
Wir bemühen uns, auf Ihre Anfragen innerhalb von 7 Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des BFSG obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Bundesländer haben eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsbehörde eingerichtet, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de