Mietrecht: Auch Klausel zur Endrenovierung unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass auch eine formularvertragliche Pflicht des Mieters zur Endrenovierung unwirksam ist (Az. VIII ZR 316/06). Eine solche Klausel benachteilige den Mieter unangemessen, wenn sie, so heißt in der bisher lediglich vorliegenden Mitteilung des BGH, den Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf zu einer Endrenovierung verpflichte. Diese Entscheidung liegt ganz auf der bisherigen Linie des Senats. Der kippt damit zum wiederholten Mal eine Formularbestimmung, die den Mieter zur Durchführung von Arbeiten wie etwa Schönheitsreparaturen verpflichtet, ohne dass der Zustand der Räume berücksichtigt wird. (ImmobilienZeitung 12.09.2007)